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Aufbewahrung von HardwareAUFBEWAHRUNGSGEBÜHREN / NICHT ABGEHOLTE BEAMER AufbewahrungsgebührenVicodi behält sich das Recht vor, für die folgenden Beamer Aufbewahrungsgebühren zu erheben: a) Hardware, die von ViCoDi aufgrund einer verspäteten oder unterlassenen Zahlung einbehalten wurden und für die eine Zahlung (einschließlich Finanzierungs- und sonstiger Gebühren) 80 Tage nach Ablauf des Fälligkeitsdatums nicht geleistet wurde, und b) Beamer, zu deren Abholung sich der Kunde bei der Einsendung bereit erklärt hat, die jedoch 80 Tage nach Mitteilung zu einem Kostenvoranschlag noch nicht abgeholt wurden. Nicht abgeholte Hardware ViCoDi behält sich das Recht vor, Beamer als aufgegeben zu behandeln, die von ViCoDi unter den folgenden Bedingungen länger als 8 Monate (bzw. während eines gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes) aufbewahrt wurden: a) Ablauf des Fälligkeitsdatums für die Zahlung von Leistungen, b) Kündigung des Vertrages seitens des Kunden, (c) Nichterteilung einer Befugnis gegenüber ViCoDi, die Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen (d) Nichtzahlung von Transport- oder Nebenkosten für die Rücksendung der Beamer/ des Beamers an den Kunden. Aufgegebene Beamer werden verkauft oder verwendet, und mit daraus gegebenenfalls erzielten Erlösen verfährt ViCoDi nach eigenem Ermessen. Hardware Reparatur von allen Hersellern in Frankfurt |
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